Flughafen / Parken / Abfliegen / Check in / Flugplan

Flughafen, Parken, Terminal, Abflug

Gesetzliche Grundlagen

Unter Flughafensicherheit versteht man alle Maßnahmen, die der Vorbeugung gegen Verbrechen und Terroranschläge auf einem Flughafen, also am Boden, dienen. Da sich eine große Zahl von Personen auf relativ geringem Raum aufhalten, sind Flughäfen ein potenzielles Ziel für den Terrorismus. Die meisten großen Flughäfen haben eigene Sicherheitskräfte, die von Polizeibeamten unterstützt werden. In einigen Ländern schützen paramilitärische Kräfte oder Soldaten die Flughäfen vor Bedrohungen.

Die Flughafensicherheit ist ein Teilbereich der Luftsicherheit, bei der es allgemein um die Verhinderung terroristischer oder anderer krimineller Einwirkungen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs geht (engl. security).

Hiervon abzugrenzen sind die Begriffe Flugsicherheit (engl. flight safety), also im weitesten Sinne die Verhinderung von Flugunfällen, und Flugsicherung (engl. flight security), das ist die Regelung der Verkehrsabläufe im Luftraum.

In Deutschland sind die Maßnahmen zur Luftsicherheit durch Bundesgesetz geregelt. Seit dem 15. Januar 2005 gilt ein spezielles Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Die wesentlichen präventiven Aufgaben, die die Flughafensicherheit betreffen, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • § 5 LuftSiG bestimmt die Aufgaben und Kompetenzen der Luftfahrtbehörden, darunter die Durchsuchung der Passagiere und des Gepäcks.
  • § 7 LuftSiG regelt das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung, dem sich jede Person unterziehen muss, die aktiv am Luftverkehr teilnehmen will und zusätzlich alle, die sich in sicherheitsrelevanten Flughafenarealen bewegen wollen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist auf Kosten der beantragenden Person jährlich zu wiederholen.
  • § 8 LuftSiG regelt die Eigensicherungspflichten der Flughafenbetreiber (umgangssprachlich: Flughafensicherheit)

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Flughafensicherheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.